Laufendes Projekt
ADH | Auf dem Hagen West

Fragen zum Projekt
Rückfragen können bis zum 24. April 2026 gestellt werden. Kontrollieren Sie zunächst, ob Ihre Frage bereits gestellt wurde. Bitte nehmen Sie eindeutigen Bezug auf die vorliegende Aufgabenstellung, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Fragen werden anonym veröffentlicht. Nennen Sie weder Ihren noch die Namen anderer Teilnehmer in Ihrer Fragestellung.
Bezug: Kapitel 01, Absatz 004 (24.04.2026)
Bestandsgrundriss
Besteht die Möglichkeit, Grundrisse der Bestandsbauten zur Verfügung zu stellen?
Antwort (27.04.2026)
Es ist nicht vorgesehen die Gebäude zu erhalten. Die gewünschten Angaben zu den Bestandsgebäuden stellen keine geeignete Planungsgrundlage dar.
Bezug: Kapitel 01, Absatz 004 (24.04.2026)
Tragwerk des Bestandes
Besteht die Möglichkeit, Angaben zum Tragwerk des Bestands zu erhalten? Gibt es gegebenenfalls einen Detailschnitt hierzu?
Antwort (27.04.2026)
Es ist nicht vorgesehen die Gebäude zu erhalten. Die gewünschten Angaben zu den Bestandsgebäuden stellen keine geeignete Planungsgrundlage dar.
Bezug: Kapitel 3.2, Absatz 019 (27.03.2026)
Fußweg
Fußweg: Im Bereich des öffentlichen Spielplatzes sowie von der Straße „Unter der Pfalz“ aus ist der Weg öffentlich zugänglich. Ist der nördliche Teil des Weges – vom Spielplatz bis zum Anschluss an den Lindenweg (seitlich des Gebäudes mit der Hausnummer 2) – ebenfalls öffentlich zugänglich?
Antwort (01.04.2026)
Sowohl die Zuwegung zum Spielplatz, als auch der „Mistweg“ zwischen den Reihenhausgrundstücken im „Beekweg“ und dem Wettbewerbsgebiet sind im derzeit gültigen Bebauungsplan Göttingen Nr. 64 “ Beekweg“ 1. Änderung mit einem Geh- bzw. Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belastet. Auch der Durchweg zum Lindenweg ist laut Bebauungsplan mit einem Geh- und Fahrrecht zu belasten. Für Fußgänger*innen ist die Durchwegung von „Unter der Pfalz“ bis „zur Lindenbreite“ aktuell möglich, der Weg ist allerdings sehr schmal und nicht befestigt siehe Bilder. Im Wettbewerbsgebiet befindet sich nur die Zuwegung von der Straße „Auf dem Hagen“ zum Spielplatz, nicht aber der „Mistweg“, dieser entzieht sich auch dem Zugriff der Ausloberin.
Von Seiten der Ausloberin ist eine Erschließung der neuen Bebauung (z.B. für Fahrräder) über diesen Weg nicht gewollt. Ein Anschluss an den „Mistweg“ besteht – und wird weiter bestehen – im Bereich des öffentlichen Spielplatzes und der Zuwegung von der Straße „Auf dem Hagen“. Der Bebauungsplan steht im Downloadbereich zur Verfügung ADH_Bilder MistwegBezug: Kapitel 4.03, Absatz 048 (24.04.2026)
Grenzabstände Nachbarbebauung
Die Nachbarbebauung am Lindenweg 2 sowie Auf dem Hagen 4 wurde bis an die Grundstücksgrenze errichtet. Ist zu diesen Gebäuden ebenfalls ein Abstand einzuhalten?
Antwort (27.04.2026)
Es gelten die Vorgaben der NBauO zur Grenzbebauung (§5 NBauO). Diese sind einzuhalten.
Bezug: Kapitel 5.10, Absatz 249 (27.03.2026)
Termine
249: Die Abgabe des Modells in der ersten und zweiten Phase ist lediglich eine Woche nach Abgabe der digitalen Pläne vorgesehen. Um ausreichend Zeit für die Vorbereitung einer Modellbaudatei, die Abstimmung mit einem Modellbauer bzw. einer Modellbauerin, die Ausführung sowie den Versand zu haben, bitten wir darum, die Modellabgaben jeweils um mindestens eine Woche zu verschieben.
257: Aufgrund der Sommerferien in Verbindung mit der relativ kurzen Bearbeitungszeit wird darum gebeten, das Abgabedatum für die zweite Phase um mindestens zwei Wochen zu verschieben.
Antwort (15.04.2026)
Aufgrund der Änderung der Abgabemodalität, indem nun das Einlieferungsdatum (Poststempel) als fristgerechte Abgabe gilt, besteht nunmehr eine verlängerte Herstellungszeit für die Modellbauer:innen. Das Abgabedatum am 22.05.2026 für das Modell soll bestehen bleiben.
Über eine Veränderung der Abgabetermine in der zweiten Phase wird nach ggf. nach Ende der ersten Phase entschieden. Eine Rückfrage dazu kann durch die Teilnehmenden Büros der zweiten Phase erfolgen.
Bezug: Kapitel 5.2, Absatz 150 (27.03.2026)
Büroname
An mehreren Stellen in der Auslobung sowie auf der Projektwebsite ist unser Büro als „RIMPAU BAUER DERVEAUX GbR“ aufgeführt. Korrekt lautet die Bezeichnung: „RIMPAU BAUER DERVEAUX Partnerschaft von Architekten mbB“.
Antwort (30.03.2026)
Entschuldigen Sie bitte den Fehler. Die Korrekte Bezeichnung wird so übernommen.Bezug: Kapitel 5.6, Absatz 181 (27.03.2026)
Vectorworks 2024
Kann die Plangrundlage „ADH_Plangrundlage_20260323“ ebenfalls als Vectorworks-2024-Datei zur Verfügung gestellt werden?
Antwort (30.03.2026)
Die Plangrundlage wurde ebenfalls als Vectorworks-2024-Datei im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.Bezug: Kapitel 5.7, Absatz 196 (22.04.2026)
Einreichung physischer Unterlagen
Wir bitten darum, bei Übermittlung per Transportunternehmen den Tag der Einlieferung („Poststempel“), nicht die Ankunft beim verfahrensbetreuenden Büro, als maßgeblich für die fristgerechte Abgabe anzusehen.
Antwort (22.04.2026)
Der Bitte wird entsprochen. Für die Einreichung physischen Unterlagen gilt nun der Tag der Einlieferung (Poststempel) als fristgerechte Abgabe.
Der Rückfragezeitraum ist abgelaufen, das Fragenforum ist geschlossen.
Teilnehmende
- abdelkader architekten bda, Münster
- bmp architekten, Göttingen
- Dipl.-Ing. Jörg Boettger mit yellowZ und hola Landschaftsarchitektur
- ES Architekten Ingenieure, Duderstadt
- foundation 5+ architekten BDA, Kassel
- Gerber Architekten, Hamburg
- HHS Planer + Architekten AG, Kassel
- Holzer Kobler Architekturen Berlin GmbH
- htarchitektur Henrike Thiemann Architekten BDA, Münster
- LRW Architektur und Stadtplanung PartG mbB, Hamburg
- pape & pape architekten, Kassel
- PASD Feldmeier Wrede Architekten BDA Stadtplaner SRL PartG mbB
- RIMPAU BAUER DERVEAUX Partnerschaft von Architekten mbB
- RTW Architekten, Hannover
- von Ey Henkel Architektur GmbH, Berlin
Preisgericht
Fachpreisrichter*innen
Sachpreisrichter*innen
Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter*innen